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Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Muss meine Website barrierefrei sein?

Seit Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsgesetz. Welche Websites betroffen sind, welche Ausnahmen es gibt und wie du deine Seite barrierefrei machst.
Recht & Sicherheit6 Min. LesezeitVeröffentlicht am 5. Oktober 2026
Titelbild: Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Muss meine Website barrierefrei sein?
Das Wichtigste in Kürze
  • Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) gilt in Österreich seit 28. Juni 2025 und setzt den European Accessibility Act um.
  • Betroffen sind vor allem Online-Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen, etwa Online-Shops und Buchungen mit Vertragsabschluss.
  • Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
  • Als technischer Maßstab gelten in der Praxis die WCAG-Kriterien auf Stufe AA.
  • Barrierefreiheit lohnt sich auch ohne Pflicht: bessere Bedienbarkeit, mehr Kunden und Vorteile bei Google.
Seit 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG). Viele Betriebe fragen sich seitdem: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein? Die Antwort hängt davon ab, was du online anbietest und wie groß dein Unternehmen ist. In diesem Artikel erklären wir, wer betroffen ist, welche Ausnahmen es gibt und wie du deine Website Schritt für Schritt barrierefrei machst.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen verständlichen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Aktuelle Informationen veröffentlichen das Sozialministeriumservice und die Wirtschaftskammer.

Was ist das Barrierefreiheitsgesetz?

Das BaFG setzt eine EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882). Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen, Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können. Das Gesetz wurde 2023 beschlossen und ist seit 28. Juni 2025 anwendbar.
Im Gegensatz zu früheren Regeln, die vor allem öffentliche Stellen betrafen, richtet sich das BaFG auch an private Unternehmen.

Wer ist vom BaFG betroffen?

Das Gesetz gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Für Websites ist vor allem ein Bereich relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, bei denen Verbraucher über eine Website oder App einen Vertrag abschließen.
Typische Beispiele:
  • Online-Shops, die an Privatkunden verkaufen
  • Buchungsplattformen, bei denen ein Vertrag online zustande kommt
  • Online-Dienste mit Bezahlung, etwa Kurse oder Abos
  • Bank- und Zahlungsdienstleistungen
  • bestimmte Personenbeförderungsdienste und E-Books
Eher nicht betroffen sind reine Informations- und Visitenkarten-Websites, auf denen du dein Angebot vorstellst und Besucher dich kontaktieren können, ohne online einen Vertrag abzuschließen. Die Grenze ist im Einzelfall nicht immer eindeutig, etwa bei Online-Terminbuchungen mit Anzahlung. Hier lohnt sich eine Prüfung.

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen

Für viele kleine Betriebe die wichtigste Nachricht: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom BaFG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer
  • weniger als 10 Personen beschäftigt und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro hat.
Diese Ausnahme gilt für Dienstleistungen, also auch für Online-Shops kleiner Händler. Für bestimmte Produkte gelten andere Regeln.
Wichtig: Auch wenn du ausgenommen bist, ist Barrierefreiheit sinnvoll. Wer wächst, rutscht schnell über die Schwelle – und eine barrierefreie Website ist für alle Besucher angenehmer.

Was bedeutet „barrierefrei" konkret?

Als technischer Maßstab haben sich die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) etabliert, in der Praxis auf Stufe AA. Sie beruhen auf vier Prinzipien:
  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen für alle wahrnehmbar sein, zum Beispiel durch Alternativtexte für Bilder und ausreichende Kontraste.
  2. Bedienbar: Alle Funktionen müssen auch per Tastatur und mit Hilfstechnologien nutzbar sein.
  3. Verständlich: Texte und Bedienung müssen verständlich und vorhersehbar sein.
  4. Robust: Die Website muss mit verschiedenen Browsern und Hilfstechnologien wie Screenreadern funktionieren.

Die wichtigsten Anforderungen in der Praxis

Kontraste und Schrift

Text muss sich ausreichend vom Hintergrund abheben. Für normalen Fließtext verlangt WCAG AA ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5 zu 1, für große Schrift 3 zu 1. Hellgraue Schrift auf weißem Grund ist der Klassiker unter den Fehlern. Schrift muss sich ohne Funktionsverlust vergrößern lassen.

Alternativtexte für Bilder

Jedes inhaltlich relevante Bild braucht einen Alternativtext, der beschreibt, was zu sehen ist. Rein dekorative Bilder werden so gekennzeichnet, dass Screenreader sie überspringen.

Bedienung per Tastatur

Alle Links, Buttons, Menüs und Formulare müssen mit der Tab-Taste erreichbar und mit Enter bedienbar sein. Der aktuell ausgewählte Bereich muss sichtbar markiert sein.

Formulare

Jedes Eingabefeld braucht eine sichtbare Beschriftung. Fehlermeldungen müssen verständlich sein und sagen, wie man den Fehler behebt. Pflichtfelder sind klar gekennzeichnet.

Struktur und Überschriften

Eine logische Überschriften-Hierarchie (eine H1, darunter H2 und H3) hilft Screenreader-Nutzern beim Navigieren – und übrigens auch Google.

Videos und Animationen

Videos brauchen Untertitel. Animationen sollten sich abschalten lassen oder die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren" respektieren. Nichts darf schneller als dreimal pro Sekunde blinken.

Sprache

Die Sprache der Seite muss im Code hinterlegt sein, damit Screenreader die richtige Aussprache verwenden. Texte sollten möglichst verständlich formuliert sein.

Weitere Pflichten für betroffene Unternehmen

Wer unter das BaFG fällt, muss neben der technischen Umsetzung auch informieren: Betroffene Dienstleister müssen Angaben dazu machen, wie ihr Angebot die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt. Viele Unternehmen veröffentlichen dafür eine eigene Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihrer Website. Außerdem sollte es einen Weg geben, Barrieren zu melden.

So prüfst du deine Website in 15 Minuten

Ein erster Selbsttest ist ohne Spezialwissen möglich:
  1. Tastatur-Test: Leg die Maus weg und navigiere nur mit Tab, Shift+Tab und Enter durch deine Website. Kommst du überall hin? Siehst du, wo du gerade bist?
  2. Zoom-Test: Vergrößere die Ansicht im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
  3. Kontrast-Test: Prüfe mit einem kostenlosen Kontrast-Checker die Farben deiner Texte und Buttons.
  4. Bilder-Test: Haben deine Bilder sinnvolle Alternativtexte?
  5. Formular-Test: Schick ein leeres Formular ab. Verstehst du die Fehlermeldungen?
  6. Automatischer Check: Kostenlose Prüfwerkzeuge im Browser zeigen viele technische Fehler. Sie ersetzen aber keine manuelle Prüfung.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

  • Mehr Kunden: Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen und ältere Menschen sind eine große Zielgruppe.
  • Bessere Bedienbarkeit für alle: Klare Kontraste helfen auch im Sonnenlicht am Handy, gute Struktur hilft allen beim schnellen Erfassen.
  • Vorteile bei Google: Saubere Struktur, Alternativtexte und gute Bedienbarkeit sind auch Qualitätssignale für Suchmaschinen.
  • Zukunftssicherheit: Wenn dein Betrieb wächst oder du später einen Shop ergänzt, bist du bereits vorbereitet.

Häufige Fehler, die Barrieren schaffen

  • Text als Bild, etwa eingescannte Flyer oder Speisekarten
  • Hellgraue oder dünne Schrift auf hellem Hintergrund
  • Buttons, die nur aus einem Symbol bestehen, ohne Beschriftung
  • Formulare mit Platzhaltern statt echten Beschriftungen
  • automatisch laufende Slider ohne Pause-Funktion
  • Pop-ups, die sich per Tastatur nicht schließen lassen
  • PDF-Dokumente ohne barrierefreie Struktur

Barrierefreiheit von Anfang an mitdenken

Barrierefreiheit nachträglich einzubauen ist mühsam und teuer. Von Anfang an mitgedacht, kostet sie kaum Mehraufwand. Diese Punkte gehören in jedes neue Website-Projekt:
  • Farben mit ausreichendem Kontrast schon bei der Wahl des Designs festlegen – auch für Buttons und Hinweise
  • Schriftgrößen großzügig wählen, Fließtext gut lesbar
  • Eine logische Überschriften-Struktur für jede Seite planen
  • Formulare mit sichtbaren Beschriftungen und verständlichen Fehlermeldungen gestalten
  • Animationen dezent einsetzen und für Nutzer mit der Einstellung „Bewegung reduzieren" abschalten
  • Alternativtexte direkt beim Hochladen der Bilder vergeben
  • Testen mit Tastatur und Screenreader als fester Schritt vor dem Livegang

Verständliche Sprache als Teil der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Technik, sondern auch Sprache. Kurze Sätze, bekannte Wörter und eine klare Struktur helfen Menschen mit Leseschwierigkeiten, Menschen mit anderer Muttersprache – und eigentlich allen, die auf dem Handy schnell eine Information suchen. Fachbegriffe erklärst du beim ersten Vorkommen, Abkürzungen schreibst du aus. Für manche Angebote kann zusätzlich eine Zusammenfassung in Leichter Sprache sinnvoll sein.

Fazit: Prüfen, ob du betroffen bist – und trotzdem barrierefrei bauen

Das Barrierefreiheitsgesetz betrifft vor allem Online-Angebote, über die Verbraucher Verträge abschließen. Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen. Trotzdem lohnt es sich, jede neue Website von Anfang an barrierefrei zu bauen: Es kostet kaum mehr, verbessert die Bedienbarkeit für alle und macht dich zukunftssicher.
Bei webkrft ist Barrierefreiheit Standard: Jede Website wird nach WCAG-Kriterien gestaltet – mit ausreichenden Kontrasten, Tastaturbedienung, beschrifteten Formularen und reduzierten Animationen für alle, die das wünschen. Dazu DSGVO-konform und auf Servern in der EU. So funktioniert webkrft.

Häufige Fragen zum Thema

Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit 28. Juni 2025 anwendbar. Für neue Produkte und Dienstleistungen gilt es seit diesem Stichtag, für bestimmte bestehende Angebote gibt es Übergangsregeln.

Das hängt davon ab, ob über deine Website Verträge mit Verbrauchern abgeschlossen werden und ob du als Kleinstunternehmen ausgenommen bist. Eine reine Informationswebsite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht unter die Pflichten für den elektronischen Geschäftsverkehr. Im Zweifel solltest du das rechtlich prüfen lassen.

Ein Kleinstunternehmen beschäftigt weniger als 10 Personen und hat entweder einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind vom BaFG ausgenommen.

Die Web Content Accessibility Guidelines sind internationale Richtlinien für barrierefreie Websites. Stufe AA umfasst unter anderem ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formulare und eine logische Struktur.

In Österreich ist das Sozialministeriumservice für die Marktüberwachung zuständig. Es kann Prüfungen durchführen und bei Verstößen Maßnahmen setzen.
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